Wochenblatt-Leser Mark W. in B. ist gelernter Landwirt und bin auf dem Hof seiner Tante (ledig, kinderlos) angestellt. Vor ein paar Jahren adoptierte sie ihn. Seine Tante möchte den Hof an ihn verpachten. Überschreiben will sie noch nicht. Was ist, wenn es zum Streit kommt und seine Tante den Hof an einen seiner Cousins vererbt? Von ihnen hat keiner etwas mit Landwirtschaft zu tun. Hat er einen Vorteil, wenn er den Hof bereits gepachtet habe?
Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Die Antwort hängt entscheidend davon ab, ob es sich um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelt oder nicht.
Nicht in der Höfeordnung
Handelt es sich nicht um einen Hof im Sinne der Höfeordnung, ist Ihre Tante gänzlich frei darin, wem sie den Hof zu Eigentum überträgt oder vererbt. Dazu muss sie einen notariellen Übertragungsvertrag schließen oder ein Testament errichten. Tut sie dies nicht, sind Sie als Abkömmling der gesetzliche Alleinerbe. Da Ihre Tante Sie adoptiert hat, gelten Sie rechtlich als ihr Abkömmling.
Sollte Ihre Tante den Betrieb anderweitig übertragen oder vererben, sind Sie pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Anspruch auf Zahlung von Geld.
Hof im Sinne der Höfeordnung
Handelt es sich um einen Hof im Sinne der Höfeordnung, kann Ihre Tante den Hofnachfolger bzw. Hoferben gleichwohl frei bestimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Hoferbe wirtschaftsfähig ist, das heißt, nach seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten imstande, den konkreten Hof auch zu bewirtschaften. Dazu sind Sie als gelernter Landwirt natürlich imstande, Ihre Cousins aber nicht. Würde Ihre Tante ein Testament errichten, in dem sie einen der Cousins zum Hoferben einsetzt, wäre das Testament unwirksam, da dieser Cousin nicht wirtschaftsfähig ist.
Sonderbestimmungen
Zum Schutz des Hofnachfolgers gibt es Sonderbestimmungen in der Höfeordnung. Dazu gehört die Bestimmung des § 7 Abs. 2 Höfeordnung, wonach Ihre Tante nicht berechtigt ist, eine andere Person zum Hoferben einzusetzen, wenn sie Ihnen den Hof bereits dauerhaft überlassen hatte oder durch die Art der Mitwirkung auf dem Hof zu erkennen gegeben hat, dass Sie der Hoferbe sein sollen, und sich im Hofüberlassungsvertrag nicht ausdrücklich eine anderweitige Hoferbenbestimmung vorbehalten hat.
Verpachtung schafft Vorteil
Sie hätten also durchaus einen Vorteil, wenn Ihre Tante Ihnen zum Beispiel nächstes Jahr den Hof verpachtet. Es stellt sich aber die Frage, ob dies eine dauerhafte Überlassung darstellt. Davon geht man nur aus, wenn zu erwarten ist, dass die Tante Ihnen den Betrieb endgültig (wie einen Hofübergabevorvertrag) überlassen wollte.
Dafür kann beispielsweise die lange Laufzeit ein Indiz sein, die so lang ist, dass mit einer Eigenbewirtschaftung oder einer anderen Verpachtung nicht mehr zu rechnen ist. Sie müssten also nächstes Jahr darauf achten, dass der Pachtvertrag eine sehr lange Laufzeit hat und dass die Tante sich nicht eine anderweitige Hoferbenbestimmung vorbehält.
Erbvertrag schafft Sicherheit
Sicherer ist es, wenn Sie – parallel zu dem Pachtvertrag – mit Ihrer Tante einen Erbvertrag schließen, durch welchen sie bestimmt, dass Sie der Hoferbe sein werden. Beim Erbvertrag kann der Erblasser diese Erbeinsetzung nicht mehr einseitig aufheben.
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(Folge 27-2023)