Ackerfläche verpachtet: Hof vererben?

Leserfrage: Mein Hof ist in der Höfeordnung. Die forst­wirtschaftliche Fläche bewirtschafte ich mit meinem Sohn im Nebenerwerb. Ich möchte dem Sohn den Hof vererben. Welche Ansprüche hat meine Tochter?

Wochenblatt-Leser Bernhard E. fragt: Mein Hof, Forst und Ackerflächen, ist in der Höfeordnung. Die forst­wirtschaftliche Fläche bewirtschafte ich (71) mit meinem Sohn (46) im Nebenerwerb. Die Ackerflächen sind im Privateigen­tum und seit 50 Jah­ren verpachtet. Ich möchte dem Sohn den Hof inklusive der Ackerflächen nach Höferecht vererben. Geht das? Welche Ansprüche hat meine Tochter?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Ihr Hof ist ein Hof im Sinne der Höfeordnung. Das ergibt sich aus dem im Grundbuch eingetragenen Hofvermerk.

Ein Hof im Sinne der Höfeordnung ist nach § 1 Absatz 1 der Höfeordnung eine im Gebiet der Länder Hamburg, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein gelegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zur Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle. Das ist bei Ihnen der Fall. Sie betreiben Forstwirtschaft. Die Hofeigenschaft ist auch nicht „außerhalb des...