Durfte Stadt den Weg verkaufen?

Ein bislang öffentlicher Weg erschließt Ackerflächen, die sich im Eigentum von zwei Landwirten befinden. Jetzt hat die Stadt den Weg an einen der beiden Landwirte verkauft, dessen Hofstelle an dem Weg liegt. Er hat nun von beiden Seiten Schilder „Privatweg“ aufgestellt. Durfte die Stadt den Weg verkaufen, ohne den anderen Anlieger zu benachrichtigen?

Wir gehen bei dem von Ihnen geschilderten Fall davon aus, dass es sich bei dem betreffenden Weg um einen gemeindlichen Weg gehandelt hat. Rechtsgrundlage für die Beurteilung des Sachverhaltes ist daher das Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG). Das Gesetz regelt einerseits die Voraussetzungen, wann ein öffentlicher Weg vorliegt. Es regelt aber auch, wenn eine öffentliche Straße diesen Status „verliert“.

Eine Straße wird dadurch zu einer öffentlichen Straße, dass die Gemeinde diese Straße dem öffentlichen Verkehr „widmet“ und die Widmung ortsüblich bekannt macht nach den Regelungen der Bekanntmachungsverordnung NW in Verbindung mit der gemeindlichen Satzung. Regelmäßig geschieht dies durch eine Veröffentlichung in der örtlichen Tagespresse unter der...