Durchgang auf Privatweg verboten?

Wir haben einen Privatweg am Hof, der manchmal von Radfahrern und Spaziergängern genutzt wird. Er sieht aus wie eine normale Straße. Dort stehen Schilder „Privatweg – Durchgang verboten“. Welche Bedeutung hat das Schild? Was ist mit der Verkehrssicherungspflicht?

Ob Sie den Durchgang auf dem Privatweg wirksam verbieten können, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Einschlägig sind die §§ 49 und 53 Landschaftsgesetz (LG) NW. Danach ist „in der freien Landschaft das Betreten der privaten Wege und Pfade der Wirtschaftswege … zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet …“ Allerdings ist diese Befugnis so auszuüben, dass die Rechte der Eigentümer oder Besitzer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

Die im Gesetz festgelegte Befugnis gilt nicht für Gärten,...