Grundsätzlich verläuft die Planung im Rahmen eines Planfeststellungs- oder Bebauungsplanverfahrens. Beide Verfahren sehen öffentliche Auslegungen der Pläne vor, zu denen Sie innerhalb von vier Wochen Stellungnahmen abgeben können.
Sie und andere Berufskollegen sollten innerhalb der Offenlegungsfrist zunächst fordern, dass die Zufahrt für den landwirtschaftlichen Verkehr zu Ihren Grundstücken geöffnet bleibt. Außerdem sollten Sie im Rahmen des Anhörungsverfahrens schon deutlich zur Kenntnis geben, dass Sie die Mehrkosten für zukünftige Umwege im Rahmen des Entschädigungsverfahrens geltend machen werden.
Die Frist der Offenlegung dürfen Sie keinesfalls verpassen, da insbesondere bei Planfeststellungsverfahren alle Ansprüche, die zu diesem Zeitpunkt nicht angemeldet werden, auch später im Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden können.