Darf ich die Pappeln fällen?

Entlang meines Ackers verläuft ein 5 m breiter Graben. Er gehört laut Katasteramt den „Separationsinteressenten“. Am Graben stehen Pappeln, die meine Flächen beschatten. Gern würde ich einige Bäume fällen, doch ich weiß nicht, wem sie gehören. Wer sind die Separationsinteressenten? Darf ich die Pappeln fällen und das Holz behalten?

Im Gebiet des heutigen Westfalen fand die Separation in etwa zwischen 1875 und 1900 statt. Bei der Separation handelte es sich um eine Vorform der heutigen Flurbereinigung. Entsprechend wurden die Teilnehmer damals Separationsinteressenten genannt.

Wege- und Grabengrundstücke, die der Allgemeinheit dienten, wurden in der Separation der Allgemeinheit eigentumsmäßig zugeschrieben. Somit sind die Separationsinteressenten als Eigentümer dieser Flächen benannt.

Als Rechtsnachfolger...