Abwasserleitung bis zum Hof?

Die Stadt verlegt eine Druck­entwässerung in unserer Straße. Bei allen Nachbarn wird der Anschluss bis an die Hausgrundstücke gelegt, nur bei uns nicht. Unser Hof liegt 200 m von der Straße, dazwischen ist ein Feld, das uns nicht gehört. Wir haben aber ein Wegerecht. Der Eigentümer hat nichts dagegen, wenn die Leitung entlang des Weges verlegt würde. Muss die Stadt den Anschluss bis an unseren Hof legen und die Kosten tragen?

Die rechtlichen Grundlagen für den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage ergeben sich maßgeblich aus der Entwässerungssatzung der Kommune. Die Satzung befasst sich mit der öffentlichen Abwasserbeseitigung und regelt auch die Voraussetzungen, unter denen ein Grundstückseigentümer verpflichtet bzw. berechtigt ist, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Die Satzung regelt auch, wer die Kosten­ tragen muss.

Die Entwässerungssatzungen der Kommunen weichen durchaus voneinander...