Durch den Verkauf sollten Sie zumindest Ihre Kosten abdecken. Sie bestehen im Wesentlichen aus den Düngerkosten, den Kosten der Arbeitserledigung sowie der Flächenpacht bzw. bei Eigentumsflächen dem Pachtansatz. Daneben sind flächengebundene Festkosten zusätzlich zu berücksichtigen. Anteilig können Sie die Betriebsprämie gegenrechnen.
Auf guten Grünlandstandorten können Sie mit einem Jahresertrag von etwa 120 dt/ha Trockenmasse rechnen. Dabei entfällt je nach Wachstum und Nutzung etwa gut die Hälfte auf den ersten Schnitt. Hinsichtlich der Düngung kann man zur Schnittnutzung etwa 100 kg N empfehlen. Regelmäßig schnittgenutzte Grünlandflächen benötigen bei ausgeglichener Bodenversorgung eine Grunddüngungszufuhr, die dem Entzug entspricht. Es ist mit 40 kg P2O5 und 120 kg K2O zu rechnen.
Bei den aktuellen Mineraldüngerpreisen von 1,23 €/kg N, 0,64 €/kg P2O5 und 0,84 €/kg K2O (jeweils inklusive MwSt.) ergibt sich ein Aufwand von etwa 250 € für den ersten Schnitt. Auch organische Dünger können die Nährstoffe liefern. In diesem Fall können sich einzelbetrieblich andere Düngungskosten ergeben.
Die Kosten der Arbeitserledigung für die Wiesenpflege und das Düngerstreuen können Sie aus den Erfahrungssätzen für Maschinenring-Arbeiten für Landwirte (www.bhd-mr-westfalen.de) ableiten. Danach errechnen sich Gesamtkosten für die Arbeitserledigung von etwa 35 €/ha bis zur ersten Schnittnutzung.
Die Flächenkosten für Grünland über eine zu zahlende Pacht bzw. bei Eigentumsflächen über einen Pachtansatz sind regional sehr unterschiedlich. Wir haben mit 400 €/ha gerechnet, davon kann man mit 200 €/ha die Hälfte dem ersten Schnitt zuordnen. Die flächengebundenen Festkosten für zum Beispiel die Berufsgenossenschaft können Sie mit etwa 35 € für den ersten Schnitt veranschlagen. Mit rund 135 € könnte man die Hälfte der zukünftigen Basis- und Greeningprämie gegenrechnen, sodass bei einer Vergütung von 385 €/ha für den ersten Aufwuchs die Kosten abgedeckt wären.
Die Gesamtaufwendungen für intensiv genutztes Grünland betragen einschließlich des Pachtansatzes jährlich rund 1.300 €/ha. Bei einer unterstellten viermaligen Schnittnutzung ist der Ertragsanteil für den zweiten Schnitt mit rund 25 % des Jahresertrages anzusetzen, sodass mit einer Vergütung von 325 €/ha zu rechnen wäre.
Ob Sie am regionalen Markt die volle Kostendeckung erzielen können, wird vom Angebot und der Nachfrage abhängen.