Welche Pflichten bei der Grasmahd?

Wir möchten vom Hegering einen Wildretter anschaffen. Vorab würden wir gerne wissen, welche Pflichten ein Landwirt vor der Mahd hat. Gibt es bestimmte Gesetze, wonach er sich richten muss, etwa von der Mitte mit dem Grasschnitt starten? Wenn ja, wie lauten die Paragrafen und wo sind sie nachzulesen?

In § 4 Absatz 1 Ziffer 5. des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatschG) ist geregelt, dass Landwirte bei der Mahd auf Grünlandflächen ab 1 ha verpflichtet sind, von innen nach außen zu mähen. Eine Ausnahme hiervon sieht der Gesetzgeber nur dann vor, wenn es sich dabei um stark hängiges Gelände handelt. Verstößt der Landwirt hiergegen vorsätzlich oder auch nur fahrlässig, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die nach §§ 77 und 78 LNatschG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

Ignoriert ein Landwirt diese Verpflichtung, die gerade auch dem Schutz von Jungwild dienen soll, so...