Wochenblatt-Leser Benedikt M. fragt: Wir haben etwa 5 ha Dauergrünland verpachtet. Auf ungefähr 2000 m2 der Fläche lagert der Pächter ununterbrochen Grassilage-Freigärhaufen. Ist das überhaupt noch erlaubt und ist durch die Lagerung und Entnahme auch in niederschlagsreichen Zeiten ein langfristiger Schaden des dortigen Bodens zu befürchten?
Dr. Konrad Egenolf, Referent für Bodenkunde, LWK NRW, antwortet: Grundsätzlich sollte man das Silieren auf einer befestigten Siloplatte durchführen, um den Austritt von Sickersaft und den Eintrag von Nährstoffen in die Umwelt zu minimieren. Dennoch sind Silagen im Feld in Ausnahmefällen (für maximal sechs Monate) erlaubt. Eine solche Ausnahme ist zum Beispiel gegeben, wenn die Silokapazitäten in wüchsigen Jahren nicht ausreichen (siehe AwSV, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
Verdichtungen möglich
Was den Boden betrifft, muss man nach jahrelanger Nutzung der gleichen Fläche durch das Befahren mit Verdichtungen rechnen. Möglicherweise müssten Sie bzw. der Bewirtschafter die Fläche meliorativ (mechanische/biologische Tiefenlockerung, Kalkung) aufwerten. Pauschal lässt sich hierzu aber keine Aussage treffen – auch weil das Ausmaß der Verdichtung von der Bodenart abhängig ist.
Was den Eintrag von Sickersäften betrifft, ist eine pauschale Aussage ebenfalls schwierig. Hat der Pächter bei der Ernte alles richtig gemacht (richtige Feuchte und Abdeckung), sind die Verluste tolerierbar. Im gegenteiligen Fall kann es zu massiven Nährstoff- und Säureeinträgen kommen. Für eine genaue Einschätzung wäre eine Untersuchung der Fläche mittels Standard-Bodenanalyse (pH-Wert, Grundnährstoffe, C/Ntotal, Nmin) hilfreich.
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(Folge 50-2023)