Grünland umbrechen?

Leserfrage: Müssen wir Grünland im Vertragsnaturschutz umbrechen, damit der Ackerstatus erhalten bleibt?

Wochenblatt-Leserin Beate H. in D. fragt: Wir bewirtschaften eine Ackerfläche, die mit Gras eingesät und im Vertragsnaturschutz ist. Weil der Verpflichtungszeitraum in diesem Jahr ausläuft, haben wir eine Verlängerung beantragt, jedoch noch keine Bewilligung erhalten. Wann müssen wir die Fläche umbrechen, damit kein Dauergrünlandstatus entsteht?

Lennard Peters, EU-Zahlstelle, Förderung, Landwirtschaftskammer NRW,...