Grassilo neben dem Graben?

Wir haben Grünland verpachtet. Jetzt hat der Pächter den zweiten Grasschnitt auf unserem Feld fast direkt neben einem Graben einsiliert. Wir befürchten, dass Sickerwasser aus dem Haufen austritt und in den Graben gelangt. Wer haftet, wenn Fische verenden? Können wir dem Pächter die Nutzung der Fläche als Silagemiete verbieten?

Nach dem Landpachtrecht ist der Pächter verpflichtet, Ihre Ländereien ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Eine Bewirtschaftung ist dann ordnungsgemäß, wenn sie nach den einschlägigen technischen und wirtschaftlichen Regeln substanzschonend und erhaltend ausgeführt wird. Die Anlage einer Grassilagemiete widerspricht nicht grundsätzlich der ordnungsgemäßen Landwirtschaft. Foliensilos ohne dichte Bodenplatte sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie außerhalb von Überschwemmungsgebieten liegen, ein bestimmter Trockenmasse(TM)-Gehalt erreicht wird, sie sich auf landwirtschaftlichen Flächen...