Giftiges Kraut auf der Pachtwiese

Der Kreis hat vor Jahren eine Umgehungsstraße gebaut. Die Böschungen wurden nicht mit Oberboden abgedeckt, sondern mit einer Kräutermischung angespritzt. Darin enthalten war auch das giftige Jakobskreuzkraut. Es breitet sich auf meiner Wiese aus. Jetzt will mein Pächter sogar den Pachtvertrag kündigen.

Das Problem der Verbreitung von Jakobskreuzkraut und anderen Unkrautsamen ist bekannt und weit verbreitet. Rechtlich wehren können sich die Betroffenen jedoch kaum.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum Beispiel Folgendes festgestellt: Der Eigentümer einer Fläche könne grundsätzlich das Herüberwehen von Unkrautsamen nicht abwehren. Der Nachbar, dem die verunkrautete Fläche gehört, müsse keine Maßnahmen treffen, um das Hinüberfliegen von Unkrautsamen zu verhindern. Insbesondere greife der nachbarrechtliche Abwehranspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht, wenn die Einwirkung auf ein Grundstück Folge des Wirkens von Naturkräften, etwa Wind, ist.

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