Das Problem der Verbreitung von Jakobskreuzkraut und anderen Unkrautsamen ist bekannt und weit verbreitet. Rechtlich wehren können sich die Betroffenen jedoch kaum.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum Beispiel Folgendes festgestellt: Der Eigentümer einer Fläche könne grundsätzlich das Herüberwehen von Unkrautsamen nicht abwehren. Der Nachbar, dem die verunkrautete Fläche gehört, müsse keine Maßnahmen treffen, um das Hinüberfliegen von Unkrautsamen zu verhindern. Insbesondere greife der nachbarrechtliche Abwehranspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht, wenn die Einwirkung auf ein Grundstück Folge des Wirkens von Naturkräften, etwa Wind, ist.
Der Bundesgerichtshof hat bereits in den 1980er-Jahren entschieden, dass ein Anspruch allenfalls dann begründet sein kann, wenn der Grundstückseigentümer die Störung durch eigene Handlungen ermöglicht oder durch pflichtwidriges Unterlassen herbeigeführt hat. Wenn sich das giftige Jakobskreuzkraut immer mehr auf ihrer Wiese ausbreitet, dürfte nicht allein die Aussaat der Kräutermischung an den Böschungen der Straße schuld sein. Der Wuchs könnte auch durch eine falsche Nutzung der Wiese begünstigt werden. Die Ursache genau abzugrenzen, dürfte in der Praxis unmöglich sein.
Ein Nachbar hat zudem nur dann Abwehransprüche, wenn sein Grundstück durch das Hinüberwehen des Samens wesentlich beeinträchtigt wird. Weht zum Beispiel Distelsamen aufs Nachbargrundstück, geht man von einer geringfügigen Beeinträchtigung aus. Der Samenflug findet nur in der Blütezeit der Disteln statt, das sind nur wenige Wochen im Jahr. Außerdem werden die Samen nur bei entsprechendem Wind aufs Nachbargrundstück geweht. Kurz: Sie werden kaum mit Erfolg gegen Ihren Kreis vorgehen können.
Auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW finden Sie unter Startseite/Landwirtschaft/Ackerbau und Grünland/Grünland/Vorsicht vor dem Jakobskreuzkraut Tipps, wie Sie die Giftpflanze in Schach halten können.
Sollte Ihr Pächter tatsächlich den Pachtvertrag kündigen, sollten Sie die Kündigung zurückweisen und den Pächter aufklären, dass er durch eine penible Weidepflege das Jakobskreuzkraut in Schach halten kann.
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