Winterfurche noch erlaubt?

Leserfrage: Dürfen wir 2022 im Oktober pflügen und erst im Frühjahr 2023 säen?

Markus F. in B. fragt: Auf knapp 10 ha schwerem Ackerboden steht zurzeit noch die Selbstbegrünung nach der Ernte. Im Frühjahr soll Mais folgen. Dürfen wir den Acker im Herbst – am liebsten Oktober – noch pflü­gen (Winterfurche), oder muss der Acker bis Januar/Februar grün bleiben?

Dr. Thomas Böcker, Unternehmensberatung Ackerbau der Landwirtschaftskammer NRW, kann antworten: Ihre Frage bezieht sich auf die Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensiblen Zeiten bzw. auf die Anforderungen des „Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands“ Nr. 6 (kurz GLÖZ 6). Demnach muss der Boden in der Zeit vom 1. Dezember des Antragsjahres bis zum 15. Januar des Folgejahres bedeckt sein. Das kann durch eine Winterkultur,...