Markus F. in B. fragt: Auf knapp 10 ha schwerem Ackerboden steht zurzeit noch die Selbstbegrünung nach der Ernte. Im Frühjahr soll Mais folgen. Dürfen wir den Acker im Herbst – am liebsten Oktober – noch pflügen (Winterfurche), oder muss der Acker bis Januar/Februar grün bleiben?
Dr. Thomas Böcker, Unternehmensberatung Ackerbau der Landwirtschaftskammer NRW, kann antworten: Ihre Frage bezieht sich auf die Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensiblen Zeiten bzw. auf die Anforderungen des „Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands“ Nr. 6 (kurz GLÖZ 6). Demnach muss der Boden in der Zeit vom 1. Dezember des Antragsjahres bis zum 15. Januar des Folgejahres bedeckt sein. Das kann durch eine Winterkultur, eine Zwischenfrucht, Mulch oder Ähnliches geschehen.
Ab 2023 keine Winterfurche
Um direkt auf Ihre Frage zu kommen: Die Regelungen gelten ab Herbst 2023. Die erste Periode läuft somit vom 1. Dezember 2023 bis zum 15. Januar 2024. Sie dürfen im Jahr 2022 noch eine Winterfurche ziehen und die Fläche danach brach lassen. Greening-Zwischenfrüchte und Zwischenfrüchte in Gebieten mit roten Grundwasserkörpern müssen aber natürlich eingesät werden, falls Ihre Flächen darunterfallen. Auch sind etwaige Erosionsschutzauflagen einzuhalten.
Die genaue künftige Ausgestaltung der Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten wird noch diskutiert. Laut erstem Verordnungsentwurf der Konditionalitätenverordnung wäre eine Herbstfurche mit anschließender Schwarzbrache über den Winter ab Herbst 2023 nicht mehr möglich. Nach aktuellem Diskussionsstand soll es für diese Regelung jedoch eine Ausnahmemöglichkeit geben: Nämlich dann, wenn Bewirtschafter fachlich begründen können, warum der Boden in der sensiblen Zeit nicht bedeckt sein kann. Demnach dürfte künftig auf bis zu 20 % der Ackerfläche von der Regelung abgewichen werden. Fachliche Begründungen hierfür wären zum Beispiel schwere Böden, der Anbau früher Sommerkulturen bei wenig Winterniederschlägen oder auch die Anwendung der ökologischen Landwirtschaft.
Ausnahme: Schwerer Boden, frühe Sommerkultur oder Öko-Landwirtschaft
Da Sie schweren Boden bewirtschaften, könnten Sie also zumindest auf einem Teil der Ackerfläche noch eine Winterfurche mit anschließender Schwarzbrache pflügen. Unter Umständen müssen Sie den Anteil der Winterfurche aber deutlich reduzieren oder die Fruchtfolge umstellen, um die Bodenbearbeitung zu optimieren.
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(Folge 39-2022)