Wochenblatt-Leser Frederik H. fragt: Auf Teilflächen meiner Wintergetreidebestände sind die Pflanzen abgestorben, sie waren längere Zeit überschwemmt. Diese Flächen möchte ich jetzt mit Sommergetreide nachsäen. Welchen Nutzartencode muss ich dafür im Flächenantrag verwenden?
Roger Michalczyk, EU-Zahlstelle der Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Aufgrund der Witterung in den zurückliegenden Wochen sind auf einigen Ackerflächen Schäden durch Auswinterung oder Nässe entstanden. Diese Fehlstellen können durch eine Nachsaat wiederhergestellt werden. Hierbei ist fördertechnisch zu beachten, dass im Sammelantrag die Kulturart anzugeben ist, die sich am 15. Mai des betreffenden Jahres auf der Fläche befindet. Grundlage für diese Angabe bildet das Verzeichnis der anzugebenden Kulturarten/Fruchtarten, das im ELAN-Programm hinterlegt ist.
Winterung oder Sommerung
Hierbei wird bei Getreide zwischen Winterung und Sommerung unterschieden, also eine Differenzierung zwischen Winter- und Sommerweizen vorgenommen. Werden größere Fehlstellen mit Sommerweizen nachgesät, so ist dieser auch im Antrag gesondert anzugeben. Hierbei kann es notwendig sein, den Weizenschlag im Antrag in zwei oder mehr Schläge aufzuteilen, da ein Schlag immer nur eine Nutzart, also eine Nutzartcodierung, umfassen kann. Schläge sind jedoch erst ab einer Größe von 0,1 ha förderfähig.
Daher gilt für die nachgesäten Fehlstellen in den Flächen, die kleiner als 0,1 ha sind und mit artverwandten Kulturen nachgesät werden, dass diese im Antrag nicht gesondert kenntlich gemacht werden müssen. Kleinere Fehlstellen unter 1000 m2 können in diesen Fällen weiter als Winterweizen angegeben werden. Unter artverwandten Kulturen ist hierbei beispielsweise Wintergetreide mit Nachsaat Sommergetreide zu verstehen, nicht gemeint ist beispielsweise eine Nachsaat mit Mais.
Lesen Sie mehr:
(Folge 10-2024)