Mit dem Verkauf sollten Sie zumindest Ihre Kosten abdecken. Im Wesentlichen sind das die Düngerkosten, die Kosten der Arbeitserledigung sowie die Flächenpacht bzw. bei Eigentumsflächen ein Pachtansatz. Daneben sollten Sie Ihre flächengebundenen Festkosten berücksichtigen. Anteilig können Sie die Betriebsprämie gegenrechnen.
Wir rechnen einen mittleren Grünlandstandort mit einem Jahresertrag von etwa 80 dt Trockenmasse/ha. Je nach Wachstumsbedingungen und Nutzung entfällt gut die Hälfte auf den ersten Schnitt. Die Düngung wird mit etwa 80 kg N angesetzt. Regelmäßig schnittgenutzte Grünlandflächen benötigen bei ausgeglichener Bodenversorgung eine Grunddüngungszufuhr von 40 kg P2O5 und 120 kg K2O entsprechend dem Entzug.
Bei den aktuellen Mineraldüngerpreisen von 0,88 € je kg N, 0,75 € je kg P2O5 und 0,81 € je kg K2O (jeweils inklusive Mehrwertsteuer) ergibt sich ein Düngeraufwand von 198 €/ha für den ersten Schnitt. Die Nährstoffe können Sie auch über Gülle oder Festmist zuführen, dann ergeben sich andere Kosten für die Düngung.
Die Kosten für die Arbeitserledigung für Wiesenpflege und Düngerstreuen können Sie aus den Erfahrungssätzen für Maschinenringarbeiten für Landwirte (www.bhd-mr-westfalen.de ) ableiten. Die Gesamtkosten für die Arbeitserledigung betragen etwa 30 €/ha für den ersten Schnitt.
Die Flächenkosten über eine zu zahlende Pacht bzw. bei Eigentumsflächen über einen Pachtansatz für Grünland sind regional unterschiedlich. Wir haben mit 400 €/ha gerechnet; die Hälfte können Sie dem ersten Schnitt zuordnen.
Die flächengebundenen Festkosten zum Beispiel für die Berufsgenossenschaft belaufen sich auf etwa 30 €/ha für den ersten Schnitt. Mit etwa 135 €/ha können Sie die Hälfte der Basis- und Greeningprämie gegenrechnen. Wenn Sie demnach für den ersten Schnitt eine Vergütung von 323 €/ha erhalten, wären alle Ihre Kosten abgedeckt. Ob der Milchviehhalter bereit ist, diesen Betrag zu zahlen, hängt auch vom Angebot und der Nachfrage von Futterflächen in Ihrer Region ab.