Was darf die Saatgut-Treuhand?

Ich habe Post von der Saatgut-Treuhandverwaltungs -GmbH bekommen. Die Treuhand fordert mich auf, eine „Unterlassungsverpflichtungserklärung“ zu unterschreiben und umgehend zurückzusenden. Welchen Zweck verfolgt die Treuhand? Muss ich die Erklärung abgeben?

Leider schildern Sie nicht, was dieser Erklärung vorausgegangen ist. Wurden Sie zur Auskunft über einen Nachbau aufgefordert oder haben Sie einen Sortenschutzverstoß anderer Art begangen? Das können wir nur vermuten.

Zu allen Sorten, für die ein Schutz besteht, ist die Treuhand bei Anhaltspunkten auskunftsberechtigt. Anhaltspunkte sind beispielsweise, dass Landwirte Z-Saatgut in der Vergangenheit gekauft hatten oder haben aufbereiten lassen oder vielleicht sogar Nachbauvorfälle gemeldet hatten. Dem Auskunftsersuchen liegt in der Regel eine Tabelle bei, in der die spezielle Sorte voreingetragen ist, für die Anhaltspunkte...