Vorgedruckte Antwortkreuze korrekt?

Als Rapsanbauer sollte ich als Lieferant bei unserer Genossenschaft eine Selbsterklärung zur Nachhaltigkeit unterschreiben. Bis auf eine Frage waren die Antwortkreuze bereits vorgedruckt, unter anderem bei dem Punkt, dass „die Biomasse von Flächen innerhalb von Schutzgebieten (nur Naturschutzgebiete, keine Wasserschutzgebiete)“ stammt. Ich habe aber keine Flächen im Naturschutzgebiet. Meines Erachtens dürfte hier kein Kreuz vorgedruckt sein, oder?

Für Biokraftstoffe und -strom darf seit der Ernte 2010 nur noch Biomasse eingesetzt werden, die nachweislich nachhaltig hergestellt worden ist. Dies schreiben die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung vor. Die beiden Verordnungen gelten sowohl für Biomasse aus Deutschland als auch aus anderen Staaten. Es darf grundsätzlich keine Biomasse eingesetzt werden, die von Flächen mit einem hohen Naturschutzwert, wie Urwäldern, Flächen mit hohem Kohlenstoff­bestand oder Torfmooren, stammt. Der Nachweis darüber erfolgt durch Zertifikate anerkannter Zertifizierungssysteme....