Raps falsch abgerechnet?

Leserfrage: Wir haben Raps an die örtliche Genossenschaft verkauft. Auf dem Lieferschein ist ein „Reinigungsschwund“ von 3 % ausgewiesen. Darf dieser komplett abgezogen werden?

Wochenblatt-Leserin Pia B. fragt: Wir haben Raps an die örtliche Genossenschaft verkauft. Auf dem Lieferschein ist ein „Reinigungsschwund“ von 3 % ausgewiesen. Darf dieser komplett abgezogen werden? Meines Erachtens ist bei Raps ein Besatz bis 2 % abzugsfrei. Besteht überhaupt ein Unterschied zwischen Besatz und Reinigungsschwund?

Stefan Leuer, Markt, Qualitätsmanagement, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Die Vermarktung von Raps erfolgt im Regelfall nach den geltenden...