Humusgehalt wie anheben?

In der Ausgabe 21 wurde über die neuen Auflagen der Düngeverordnung berichtet. Es ist zu lesen, dass in der Düngebedarfsrechnung bei einem Humusgehalt von über 4 % 20 kg N/ha abgezogen werden müssen. Darf ich umgekehrt bei einem niedrigen Humusgehalt von etwa 1,5 % Zuschläge machen, um den Humusgehalt anheben zu können? Ich halte das für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit für wichtig.

Im § 3 Abs. 1 der neuen Düngeverordnung heißt es zwar, dass die Erhaltung der standortbezogenen Bodenfruchtbarkeit zusätzlich zu berücksichtigen ist, die zusätzlichen bzw. geänderten Regelungen haben jedoch zur Zielsetzung, die Risiken für die Umwelt und insbesondere für das Wasser zu reduzieren.

Bei hohen Humusgehalten erhöht sich das Stickstoffnachlieferungsvermögen des Bodens. Um dem Rechnung zu tragen, soll bei der vorgegebenen Düngebedarfsermittlung zu Ackerkulturen bei Humusgehalten über 4 % 20 kg/ha N in Abzug gebracht werden. In der Regel haben Ackerbaustandorte Humusgehalte unter 4 %. Nur...