Wochenblatt-Leser Johannes N. in O. fragt: Bei den teils stark durchnässten Flächen ist abzusehen, dass wir im Frühjahr Schwierigkeiten bei der Düngung der Bestände bekommen. Früher war es erlaubt, bei Nachtfrösten mit tagsüber auftauenden Böden Dünger auszubringen. Warum jetzt nicht mehr? Ohne diese Regelung befürchte ich massive Flurschäden.
Jörn Krämer, Umweltreferent, WLV, antwortet: Sie haben vollkommen recht. Daher setzt sich der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) vehement dafür ein, dass Landwirte wie in der Vergangenheit flüssige Wirtschaftsdünger bei Frost auf Böden aufbringen dürfen, die tagsüber an- bzw. auftauen.
EG-Nitratrichtlinie
Leider macht die Rechtssituation eine kurzfristige Lösung unwahrscheinlich. Deutschland hat die Ausnahme 2020 gestrichen und mit den Bestimmungen der EG-Nitratrichtlinie und den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofes im Urteil gegen Deutschland begründet. Demnach ist die Definition von gefrorenem Boden als „Boden, der durchgängig gefroren ist und im Verlauf des Tages nicht oberflächig auftaut“ nicht mit dem EU-Recht vereinbar.
In Gesprächen und Videokonferenzen mit der Europäischen Kommission und Parlamentariern zu den nitratbelasteten „roten Gebieten“ verweist der WLV permanent auf die erheblichen Probleme aus dem Aufbringverbot gerade für schwere Böden und verlangt eine Änderung. Das NRW-Landwirtschaftsministerium fordert das ebenfalls, die Landwirtschaftskammer hat hierzu viele fachliche Argumente vorgelegt.
Forderung des WLV
Der WLV fordert von der Kommission, die praxisfremde Regeln zum Bodenschutz auf den Weg gebracht hat, ihren Worten Taten folgen zu lassen, und mit einer einfachen Maßnahme einen großen Beitrag zum Bodenschutz, zur ausreichenden Nährstoffversorgung zu Beginn der Vegetationsperiode und zu einer effizienten Nährstoffnutzung zu leisten. Dies wird der WLV auch in Gesprächen mit Kandidaten für die Europawahl anbringen. Wir prüfen aber auch, ob besondere Witterungsbedingungen schon jetzt Ausnahmen ermöglichen. Das galt bisher aber als rechtlich nicht möglich.
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(Folge 51/52-2023)