Gärreste ausbringen

Ein Berufskollege hat Mitte Oktober schätzungsweise 25 m3 Gärsubstrat pro ha ausgebracht, diese Fläche anschließend gepflügt und Getreide bestellt. Werden so hohe Mengen vom Getreide vor dem Winter noch aufgenommen? Welche Regelungen gelten generell für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern im Herbst?

Nach der Ernte der letzten Hauptfrucht darf nach den Vorgaben der Düngeverordnung auf Ackerland über Gülle nur so viel Stickstoff (N) ausgebracht werden, wie die im gleichen Jahr angebaute Folgekultur benötigt. Hierbei ist auch die N-Nachlieferung aus den Ernteresten und dem Boden zu berücksichtigen. Folgekulturen sind neben Winterungen auch Zwischenfrüchte. Weiterhin ist bei Bedarf eine Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbliebenem Getreidestroh zulässig. Erfolgt nach der Ernte der letzten Hauptfrucht kein Anbau im gleichen Jahr und ist eine Ausgleichsdüngung zu...