Die Düngeverordnung (DüV) schreibt vor, dass auf Schlägen ab 1 ha Größe spätestens alle sechs Jahre eine Bodenuntersuchung auf den umweltrelevanten Hauptnährstoff Phosphat erfolgen muss. Phosphat gehört zu den Grundnährstoffen und wird im Rahmen der Grundbodenuntersuchung gemeinsam mit Kalium und Magnesium sowie dem pH-Wert analysiert. Obwohl der Gesetzgeber nur alle sechs Jahre die Untersuchung auf Phosphat vorschreibt, empfiehlt die Landwirtschaftskammer NRW, für Ackerland ein Untersuchungsintervall von drei bis vier Jahren im Rahmen der Fruchtfolge einzuhalten. Diese bildet die Grundlage für eine gezielte Düngung zur Fruchtfolge. Neben dieser Grundbodenuntersuchung macht es Sinn, gleichzeitig eine Analyse auf den Spurenelement- oder Natriumgehalt und den Humusgehaltes in Auftrag zu geben.
Die Bodenprobe sollte möglichst der besseren Vergleichbarkeit wegen, immer zur gleichen Jahreszeit gezogen werden. Grundsätzlich ist dies zu jeder Jahreszeit möglich. Am besten eignen sich jedoch Zeiträume direkt nach der Ernte bis zum Winter. Alternativ kommt das Frühjahr vor der ersten Düngung infrage. Hier kann es allerdings zeitlich eng werden bis zum Vorliegen der Laborergebnisse. Falls bereits eine Düngung erfolgt ist, sollte man einige Wochen warten, bis die gedüngten Nährstoffe mit den Niederschlägen und am besten im Zuge einer Bodenbearbeitung im Boden verteilt vorliegen.
Während der Probenahme darf der Boden außerdem weder zu nass noch zu trocken sein. Auch sollte der Probenehmer immer nach dem gleichen Raster vorgehen. Essenziell für die Einordnung der Analyseergebnisse ist die Angabe der Bodenart der jeweilig untersuchten Fläche. Anders als bei der Untersuchung auf den mineralischen Stickstoffgehalt im Boden (Nmin) ist die Bodenprobe für die Grundbodenuntersuchung gegenüber Temperaturschwankungen unempfindlich und muss nicht gekühlt werden.