Begrünter Randstreifen notwendig?

Mein Acker (10 ha, leichte Hanglage) grenzt an einen Weg. Darauf möchte ich 4 ha Weizen und 6 ha Mais anbauen. Muss ich zwischen Weizen und Mais einen Grünstreifen frei lassen?

Ein bewachsener Randstreifen kann nach Pflanzenschutzgesetz zum Schutz von Gewässern sowie nach Cross Compliance als Erosionsschutz vorgeschrieben werden.

Einige Pflanzenschutzmittel haben zum Schutz der Gewässer sogenannte NW-Auflagen. Für diese gilt, dass zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein muss. Je nach Auflage muss der Streifen eine Mindestbreite von 5 bis zu 20 m haben. Dieser soll die Abschwemmung von Boden...