Wochenblatt-Leser Michael H. in F. fragt: Wir haben die Fruchtfolge Mais-Weizen-Weizen-Gerste mit Wechsel zwischen Pflug und pfluglos. Das ist mit relativ wenig Pflanzenschutz möglich. Künftig soll ein jährlicher Fruchtwechsel verpflichtend sein, erlaubt wäre Mais-Weizen-Mais-Weizen oder Mais-Weizen-Gerste-Weizen. Was ist daran ökologisch wertvoller und kann NRW Ausnahmen beim Fruchtwechsel machen?
Dr. Thomas Böcker, Unternehmensberater im Ackerbau, LWK NRW: kann Auskunft geben: Richtig, die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 schreibt vor, dass Landwirte auf jedem Schlag eine andere Kultur anbauen müssen als im Vorjahr. Der Fruchtwechsel kann auch durch den Anbau einer Zweitkultur erfolgen, die noch im selben Jahr geerntet wird.
Wenige Ausnahmen
Ausnahmen vom Fruchtwechsel gibt es für Betriebe mit weniger als 10 ha Ackerfläche und für Betriebe mit hohem Futterbauanteil. Zudem kann auf maximal 50 % der Ackerfläche der Fruchtwechsel durch den Anbau einer Zwischenfrucht oder Untersaat erbracht werden. Die Zwischenfrucht oder Untersaat muss bis zum 15. Oktober gesät werden und bis zum 15. Februar des Folgejahres auf dem Feld verbleiben. Somit kann Mais in Selbstfolge angebaut werden, Stoppelweizen aufgrund der Vorgabe der Zwischenfrucht jedoch nicht. Theoretisch könnte nach dem Weizen eine Zweitkultur angebaut werden, allerdings dürfte dies meist unwirtschaftlich sein.
Die Landesregierungen dürfen in begründeten Fällen Ausnahmen vom Fruchtwechsel beschließen, sofern dies zur Erhaltung des Bodenpotenzials notwendig ist und der Humusgehalt im Boden erhalten bleibt. Ob die nordrhein-westfälische Landesregierung das macht, ist somit auch eine politische Frage, die fachlich untermauert werden muss.
Fruchtwechsel anstreben
Nach guter fachlicher Praxis ist der zweimal aufeinanderfolgende Anbau von Weizen auf Gunststandorten durchaus möglich, auch wenn prinzipiell ein Wechsel von Blatt- und Halmfrüchten angestrebt werden sollte. Die bekannten Probleme von Stoppelweizen, also Weizen in einmaliger Selbstfolge, sind die einseitige Förderung von Unkrautpopulationen (Ackerfuchsschwanz), Fruchtfolgekrankheiten und eine geringere Ertragsfähigkeit im Vergleich zu Weizen nach Blattfrüchten. Der Humusgehalt im Boden dürfte hingegen in Ihrer Fruchtfolge durch den Stoppelweizen wahrscheinlich nicht negativ beeinflusst sein.
Ackerfuchsschwanz und Erosionsgefahr
Die Probleme des Stoppelweizens treten zum Teil auch bei alternativen Winterungen auf. So lässt sich Ackerfuchsschwanz in Gerste, Roggen oder Dinkel aufgrund weniger wirksamen Herbiziden schlechter bekämpfen. Auch ist der Fruchtwechsel mit Blattfrüchten gerade in etwas hügeligeren Regionen aufgrund der hohen Erosionsgefahr häufig nur schwer realisierbar. Auf sehr schweren Böden lassen sich außerdem kaum Hackfrüchte als Alternativen anbauen. Da künftig auch keine Winterfurche auf schweren Standorten möglich ist, haben Frühjahrskulturen zusätzliche Erschwernisse.
Der Anbau von Stoppelweizen hat auch in NRW noch eine relativ große Bedeutung, vor allem in Ackerbauregionen mit guten Boden- und Ertragsverhältnissen. Im Durchschnitt wurde 2021 auf 9,1 % der Weizenfläche Stoppelweizen angebaut. In den Kreisen Coesfeld, Paderborn und Höxter auch deutlich mehr.
Preissteigerungen wahrscheinlich
Das Ertragsniveau ist vergleichbar mit Wintergerste, allerdings hat Weizen eine höhere Wertigkeit als Gerste, was sich insbesondere im höheren Rohprotein und Stärkegehalt widerspiegelt. Daraus resultieren natürlich auch der höhere Erzeugerpreis und eine höhere Wertschöpfung. Ein vollständiger Verzicht auf den Stoppelweizen dürfte deshalb gerade in der derzeit äußerst angespannten Marktsituation zu weiteren Verteuerungen beim Getreide führen.
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(Folge 17-2022)