Aus für Stoppelweizen, oder?

Leserfrage: Darf ich ab 2023 keinen Weizen nach Weizen mehr anbauen?

Wochenblatt-Leser Michael H. in F. fragt: Wir haben die Fruchtfolge Mais-Weizen-Weizen-Gerste mit Wechsel zwischen Pflug und pfluglos. Das ist mit relativ wenig Pflanzenschutz möglich. Künftig soll ein jährlicher Fruchtwechsel verpflichtend sein, erlaubt wäre Mais-Weizen-Mais-Weizen oder Mais-Weizen-Gerste-Weizen. Was ist daran ökologisch wertvoller und kann NRW Ausnahmen beim Fruchtwechsel machen?

Dr. Thomas Böcker, Unternehmensberater im Ackerbau, LWK NRW: kann Auskunft geben: Richtig, die Gemeinsame Agrar­politik ab 2023 schreibt vor, dass Landwirte auf jedem Schlag eine andere Kultur anbauen müssen als im Vorjahr. Der Fruchtwechsel kann auch durch den Anbau einer Zweitkultur erfolgen, die noch im selben Jahr geerntet wird.

Wenige Ausnahmen

Ausnahmen vom Fruchtwechsel gibt es für Betriebe mit weniger als 10 ha Ackerfläche und für Betriebe mit hohem Futterbauanteil. Zudem kann auf maximal 50 % der Ackerfläche der Fruchtwechsel durch den Anbau einer Zwischenfrucht oder Untersaat erbracht werden. Die Zwischenfrucht oder Untersaat muss bis zum 15. Oktober gesät werden und bis zum 15. Februar des Folgejahres auf dem...