Buchen direkt am Acker gepflanzt

An unseren Acker grenzt ein Wald, der jetzt verkauft und dabei auch neu vermessen wurde. Der neue Nachbar hat direkt an der Grenze acht Buchen gepflanzt und durch Abholzung einen Weg geschaffen, damit er dort fahren kann. Den Weg hat er 30 cm ausgeschachtet. Er liegt jetzt tiefer als mein Acker. Alles rechtmäßig?

Auf dem Waldgrundstück Ihres Nachbarn ist zu Ihrem Acker hin ein Streifen von 1 m Breite von jedem Baumwuchs und ein weiterer Streifen von 3 m Breite von Baumwuchs über 2 m Höhe freizuhalten. Diese Regelung gilt grundsätzlich für jede Baumart auf Waldflächen. Nur mit Pappeln muss man einen Abstand von 6 m zur benachbarten landwirtschaftlichen Fläche einhalten (§ 40 Abs.1 c) NachbG NRW). Ihr Nachbar hat...