Zeitwert oder Neuwert nach Schaden?

Leserfrage: Warum ersetzt die Haftpflichtversicherung nur einen Teil des Wiederbeschaffungswertes?

Wochenblatt-Leserin Lina F. in D. fragt: Beim Einzug eines Mieters wurde die Wohnungstür beschädigt. Seine Haftpflichtversicherung erkennt den Schaden an. Die Regulierung übernimmt ein Gutachter. Ich habe ein Angebot eines Schreiners. Er geht davon aus, dass die Tür nicht zu 100 % zu reparieren ist und erstellte ein Angebot für eine neue Tür (1280 €). Aber der Gutachter sagt, mir stehe der Zeitwert zu. Weil die 50 Jahre alte Tür sehr gepflegt ist, gesteht er mir 30 % des Wiederbeschaffungswertes zu. Dieses sind 384 € gegenüber 1280 €. Was ist richtig?

Stefan...