Wochenblatt-Leser Günther H. fragt: Unser Haus grenzt direkt an einen Privatwald an. Teilweise ragen Äste der Bäume auf unser Grundstück oder fallen auf unseren Hof. Was ist, wenn ein Baum auf unser Haus fällt oder die Äste Schaden anrichten?
Burkhard Fry, Absicherung von Familie und Betrieb, LWK NRW, antwortet: Falls häufiger Äste von benachbarten Bäumen auf Ihr Grundstück fallen, deutet vieles darauf hin, dass der Nachbar möglicherweise seiner Verpflichtung zur Verkehrssicherung nicht nachkommt. Der Eigentümer ist verpflichtet, insbesondere Schäden an Fremden zu vermeiden.
Verursachen die herabfallenden Äste ohne Einwirken von höherer Gewalt, wie zum Beispiel Sturm, Schäden, muss der Eigentümer die Schäden auch beseitigen oder gegebenenfalls für Schäden haften, wenn er dort seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat.
Bäume regelmäßig überprüfen
Der Nachbar sollte daher in eigenem Interesse die Bäume regelmäßig überprüfen und die trockenen Äste mit dem Steiger entfernen.
Falls Bäume bei Sturm auf Ihre Gebäude fallen, müsste Ihre Gebäudeversicherung den Sturmschaden (ab Windstärke 8) entschädigen. Die Gebäudeversicherung würde vermutlich anschließend prüfen, ob sie den Nachbarn in Regress nehmen kann.
Fällt der Baum ohne Einwirken von Sturm auf Ihre Gebäude, dann können Sie von Ihrer Gebäudeversicherung keine Entschädigung verlangen. Sie müssten den Schaden gegenüber Ihrem Nachbarn geltend machen. Ihr Nachbar müsste dann bei Verschulden den Schaden ersetzen.
Besitzt Ihr Nachbar (hoffentlich) eine Betriebshaftpflichtversicherung, dann würde die Betriebshaftpflichtversicherung des Nachbarn ein Verschulden prüfen und dann gegebenenfalls den Schaden regulieren oder eine Entschädigung ablehnen.
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(Folge 4-2023)