Wasserschaden nicht gedeckt

Leserfrage: Wir haben ein Stallgebäude zu einer Wohnung umgebaut. Nun ist Grundwasser in die Dämmung gelaufen. Die Elementarversicherung zahlt nicht. Wie ist die Rechtslage?

Wochenblatt-Leserin Elisabeth V. fragt: Wir haben ein ehemaliges Stallgebäude zu einer Wohnung umgebaut. Da die Decke niedrig war, konnten wir die Bodenplatte nur etwa 5 cm über dem Außenniveau gießen. Nun ist das Grundwasser in die Dämmung zwischen Bodenplatte und Estrich gelaufen. Die Elementarversicherung will den Schaden nicht übernehmen, weil es kein Oberflächenwasser ist. Wie ist die Rechtslage? Ist eine Dränage mit Abpumpschächten sinnvoll?

Burkhard Fry, Absicherung Familie und Betrieb, LWK NRW, antwortet: Die Absicherung gegen Elementarschäden ist mit der entsprechenden Zusatzdeckung in Kombination mit der Gebäudeversicherung und Hausratversicherung möglich. Eine Elementarversicherung versichert dann das Gebäude und...