Wochenblatt-Leserin Elisabeth V. fragt: Wir haben ein ehemaliges Stallgebäude zu einer Wohnung umgebaut. Da die Decke niedrig war, konnten wir die Bodenplatte nur etwa 5 cm über dem Außenniveau gießen. Nun ist das Grundwasser in die Dämmung zwischen Bodenplatte und Estrich gelaufen. Die Elementarversicherung will den Schaden nicht übernehmen, weil es kein Oberflächenwasser ist. Wie ist die Rechtslage? Ist eine Dränage mit Abpumpschächten sinnvoll?
Burkhard Fry, Absicherung Familie und Betrieb, LWK NRW, antwortet: Die Absicherung gegen Elementarschäden ist mit der entsprechenden Zusatzdeckung in Kombination mit der Gebäudeversicherung und Hausratversicherung möglich. Eine Elementarversicherung versichert dann das Gebäude und den Hausrat im Falle von Überschwemmung, Rückstau bei Starkregen, Erdbeben (Erdsenkung, Erdrutsch) und Schneedruck. Regelmäßig wird die vereinbarte Selbstbeteiligung von 500 bis 1000 € von der Entschädigung abgezogen.
Eine „Überschwemmung“ ist gegeben, wenn das Grundstück durch Regen oder überflutete Gewässer oberflächlich überschwemmt wird und das Wasser dann ins Gebäude eindringt. Ein „Rückstau“ liegt vor, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Starkregen oder Überschwemmung ins Haus gelangt. Für eine Entschädigung setzt die Versicherung allerdings eine funktionstüchtige Rückstauklappe voraus.
Schadenursache abklären
Dringt das Grundwasser von unten durch entsprechenden Druck in die Dämmung und den Estrich ein, dann spricht man nicht von „Überschwemmung“ und der Schaden ist in der Regel auch nicht versichert. Ist das Wasser dagegen oberflächlich in die Isolierung und den Estrich eingedrungen, dann wäre das bei dem entsprechenden Zusatz in der Gebäudeversicherung versichert. Sie sollten die Schadenursache bei Ihnen mit einem Fachmann vor Ort klären.
Viele Hausbesitzer, insbesondere auf schweren Böden und in Regionen mit hohen Grundwasserständen, bauen vorbeugend eine Ringdränage mit Abpumpschächten ein. So verringern sie das Risiko von Schäden. Eine solche Ringdränage und Abpumpschächte sollten regelmäßig überprüft und gewartet werden.
Diese Maßnahme sollte vor Ort mit einem Garten- und Landschaftsbauer besprochen werden. Eventuell reicht eine Dränage nicht aus, sondern es müssen noch weitere bauliche Maßnahmen (Abgrabung und Abdichtung Sockelbereich, Kiesstreifen zur Entwässerung usw.) durchgeführt werden.
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(Folge 4-2024)