Wochenblatt-Leserin Birgit D. fragt: Wir wollen unsere Wasserversorgung an das öffentliche Leitungsnetz anschließen. Wie kann ich die Wasserleitung etwa gegen Leckage/Wasserverluste versichern? Die Leitung verläuft über fremde Ackerflächen und einen öffentlichen Weg.
Burkhard Fry, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Das Wohnhaus sollten Sie in der Regel zum gleitenden Neuwert gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm (und gegebenenfalls Elementarschäden) versichern. Achten Sie auf die Gewährung des Unterversicherungsverzichtes und auf den Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit, um einen versicherten Schaden vollständig ersetzt zu bekommen.
Leitungsschäden auch auf fremden Grundstücken versichern
Neben den üblichen Leitungswasserschäden im Wohngebäude sollten Ihre Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre nicht nur auf dem eigenen Grundstück, sondern auch auf fremden Grundstücken versichert sein.
Bei guten Bedingungen sind unter anderem auch Bruchschäden an innen liegenden Regenfallrohren, Abwasserrohre außerhalb des Wohnhauses auf dem Grundstück, der Wasseraustritt aus Klima-, Wärmepumpen, Aquarien und Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen versichert.
Klären Sie die Absicherung Ihrer Wasserleitung mit der Wohngebäudeversicherung ab.
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(Folge 42-2023)