Bei Vertragsabschluss einigen Sie sich mit der Versicherung über die Prämiensätze und Versicherungssummen für die Gebäude. Wir gehen davon aus, dass Ihre Gebäude zum gleitenden Neuwert versichert sind. Da die Gebäudewerte jedes Jahr automatisch angepasst werden, steigt auch der sogenannte Anpassungsfaktor (Prämienfaktor) der Versicherung. Dieser Faktor enthält neben der amtlichen Baukostensteigerung (Baukostenindex) auch eine Verwaltungskostenanpassung. Dieser Anpassungsfaktor wird der Versicherung einheitlich vorgegeben. Er beträgt für 2019 je nach Gebäudeart zwischen 18,6 und 18,9.
Solange der Vertrag läuft, müssen Sie die entsprechende Prämie bezahlen. Eine Kündigungsmöglichkeit besteht drei Monate vor Ablauf des Vertrages. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
(Folge 19-2019)