Wochenblatt-Leserin Charlotte L. fragt: Ich halte 30 Pensionspferde und werbe das Raufutter selbst. Wie ist der Versicherungsschutz, falls eine Giftpflanze wie Jakobskreuzkraut in das Futter gelangen sollte und dadurch Tiere erkranken bzw. sogar verenden? Sind solche Schäden über die Betriebshaftpflicht abgesichert?
Burkhard Fry, Absicherung von Familie und Betrieb, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Um sich vor Schadenersatzansprüchen des Pferdeeigentümers zu schützen, sollten Sie in der Betriebshaftpflichtversicherung den Baustein Pensionspferde (Tierhütehaftpflicht) mit Schäden an dem eingestallten Pensionspferd, sogenannte Obhutschäden, versichern.
Die Haftungssummen sind allerdings je nach Versicherung auf 10.000 bis 50.000 € begrenzt. In alten Verträgen findet man nicht selten Summen von „nur“ 5000 bis 10.000 €. Lassen Sie sich den Wert des Pferdes vom Eigentümer bestätigen. Je nach Wert der Pensionspferde sollten Sie die Versicherungssumme für Obhutschäden anpassen.
Haftpflichtversicherung des Eigentümers
Sie haben zudem die Möglichkeit, im Pensionspferdevertrag die Haftung bei Fahrlässigkeit oberhalb der Versicherungssumme auszuschließen. Der Eigentümer des Pferdes sollte eine eigene Haftpflichtversicherung mit mindestens 5 Mio. € nachweisen.
Schließen Sie mit dem Eigentümer des Pferdes einen auf Ihren Betrieb angepassten Pensionspferdevertrag ab, in dem alle Rechte und Pflichten eindeutig geregelt sind.
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(Folge 34-2023)