Wochenblatt-Leserin Beate V. in E. hat gehört, dass sie ihren Aufsitzrasenmäher künftig extra versichern muss. Stimmt das?
Burkhard Fry, Absicherung von Familie und Betrieb, Landwirtschaftskammer NRW, informiert: Ob Sie Ihren Aufsitzrasenmäher künftig zulassen und mit einer Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung versehen müssen, bleibt abzuwarten.
Der Rasenmäher ist in der Regel über die Betriebs- oder Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Solange sich die Gesetzeslage nicht ändert, bleibt dies auch so. Achten Sie darauf, dass auch wirklich alle selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bei der Betriebshaftpflichtversicherung angegeben und versichert sind.
EU: Neue Regelung für Arbeitsmaschinen
Innerhalb einer EU-Richtlinie ist vorgesehen, dass selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Radlader oder Erntemaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 bis 20 km/h auf öffentlichen Straßen nicht mehr über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert sein sollen. Eine Versicherungspflicht ist dort geplant.
Diese Richtlinie muss aber erst einmal vom Bund in nationale Gesetze umgesetzt werden. Viele Details sind dabei noch ungeklärt. Arbeitsmaschinen, die ausschließlich auf Betriebs- und Firmengelände gefahren werden, müssen nach den Plänen vermutlich ohnehin nicht zugelassen oder mit einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgesichert werden.
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(Folge 49-2023)