Wochenblatt-Leser Alexander A. fragt: Ich war im Juni in einen Verkehrsunfall verwickelt, laut Polizeibericht völlig schuldlos, ohne Personenschaden. Mein Auto hat einen Totalschaden. Es dauerte 15 Tage, bis die Versicherung den Schaden anerkannte und 22 Tage, bis mein neues Auto zugelassen war. Ich hatte keinen Leihwagen. Wie viel Geld steht mir zu? Die Versicherung zahlte für zwölf Tage 38 €/Tag.
Heiko Taube, WLV, antwortet: Sie sagen, dass Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat und die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. In diesem Fall sollten Sie als Geschädigter Ihre Ansprüche von einem Anwalt durchsetzen lassen. Der Anwalt hat dann die Pflicht und Aufgabe, Ihre Rechtsansprüche gegenüber dem Schädiger zu vertreten. Die Kosten für Ihren Anwalt hat der Schädiger zu übernehmen.
Tagespauschale richtet sich nach Fahrzeugtyp
Zur Höhe der Tagespauschale eines Leihwagens ist ausschlaggebend, was für ein Fahrzeug (Größe und Typ nach „Schwacke-Liste“) Sie zum Schadenzeitpunkt gefahren haben. Danach richtet sich die Tagespauschale.
Weil konkrete Angaben zu Ihrem Fahrzeug fehlen, lässt sich das von hier aus nicht beurteilen. Sicherlich sind die Tage bis zur Ersatzbeschaffung nicht schuldhaft von Ihnen in die Länge gezogen worden, daher erschließt sich die Begrenzung seitens des Versicherers auf zwölf Tage nicht. Eine pauschale Abfindung von zwölf Tagen sollten Sie unbegründet nicht akzeptieren. Manchmal richtet sich aber auch der Versicherer nach dem Schadensgutachten, in dem die Reparaturdauer oder die Wiederbeschaffungszeit angegeben ist. Die tatsächlichen Umstände (wohlbegründet) können diesen Zeitraum aber verlängern.
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(Folge 36-2023)