Lebensversicherung statt Beitrag zur Alterskasse: Vertrag auflösen?

Als mitarbeitende Ehefrau im landwirtschaftlichen Betrieb ließ ich mich bei der Westfälischen Landwirtschaftlichen Alterskasse (WLAK) von der Versicherungspflicht befreien, indem ich am 1. Dezember 1995 eine private dynamische Lebensversicherung (LV) abschloss. Darf ich vor dem Hintergrund der rechtlichen Verpflichtung einer Ersatz-Absicherung die LV beitragsfrei stellen? Darf ich die fällig werdenden LV-Beiträge anderweitig zur Alterssicherung anlegen – beispielsweise in einen ETF-Sparplan?

Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer hatten durch Abschluss einer privaten Renten- oder Kapitallebensversicherung vor dem 1. April 1996 die Möglichkeit, Befreiung von der Versicherungspflicht der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) zu erlangen, wenn bestimmte Voraussetzung erfüllt waren. Hierzu zählen die Ergänzung des Vertrages um eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung, garantierte Leistungen für Alter, Tod und...