Wochenblatt-Leserin Jannika L. in D. fragt: Beim Essen mit Freunden ist ein Glas Wein umgekippt. Es wurden weder Sofa noch Teppich ruiniert. Trotzdem fragten wir uns: Was ist bei Hausrat- und Haftpflichtversicherung zu beachten? Wann muss man einen Schaden melden? Zahlt die Versicherung den Zeitwert oder den Neupreis?
Karin Brandl, ERGO Group, antwortet: Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Wer beim Abendessen mit Freunden ein Glas Rotwein umschüttet und dadurch den wertvollen Teppich ruiniert, muss unter Umständen für die Reinigungskosten oder einen Ersatz aufkommen. Das kann teuer werden. Mit einer Haftpflichtversicherung ist der Unglücksrabe aus dem Schneider: Sie kommt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten auf.
Hausratversicherung für Einrichtung und Mobiliar
Beim Braten mit heißem Öl reicht manchmal ein kurzer Augenblick, um in der Küche ein Feuer zu entfachen. Neue Küchengeräte oder -schränke sind aber teuer. Mit einer Hausratversicherung ist das eigene Hab und Gut gegen Schäden durch Brand, Hagel, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl abgesichert.
Über zusätzliche Bausteine lässt sich bei vielen Anbietern der Schutz beispielsweise mit einer extra Glas- oder Fahrradversicherung erweitern. Auch der Einschluss von „weiteren Naturgefahren“ ist empfehlenswert, denn nur dann kommt die Versicherung für Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen auf.
Schadensmeldung: Was ist zu beachten?
Im Schadensfall ist die Versicherung so schnell wie möglich zu informieren, am besten innerhalb einer Woche. Manche Anbieter legen in den Versicherungsbedingungen sogar konkrete Fristen fest. Damit die Versicherung leistet, ist es wichtig, die Schadensmeldung möglichst detailliert und vollständig auszufüllen – am besten mit Fotos.
Bei Haftpflichtschäden sind zudem die persönlichen Daten des Geschädigten sowie mögliche Zeugenaussagen anzugeben. Vorab sollten Versicherte einen Blick in ihren Vertrag werfen: Sind zum Beispiel Gefälligkeitshandlungen miteingeschlossen und wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Was bedeutet Neuwert?
Hat die Versicherung den Schaden überprüft und reguliert ihn, zahlt sie entweder den Zeit- oder den Neuwert. Beim Neuwert handelt es sich um den Betrag, den ein Gegenstand mit den gleichen Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften zum jetzigen Zeitpunkt kostet. Das kann mehr oder weniger sein, als die Anschaffung gekostet hat.
Die Hausratversicherung zahlt den auch als Wiederbeschaffungswert bezeichneten Betrag, sollte eine Reparatur nicht möglich oder sehr teuer sein. Hat ein Leitungswasserschaden beispielsweise den alten Röhrenfernseher zerstört, würde die Versicherung die Summe zahlen, die ein einfacher Flachbildfernseher gleicher Größe kostet.
Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung
Beim Zeitwert handelt es sich um den Betrag, den der beschädigte Gegenstand zum jetzigen Zeitpunkt noch wert ist. Er setzt sich aus dem Neuwert minus Alter und Abnutzung zusammen und wird von den meisten Haftpflichtversicherungen im Schadensfall erstattet. Denn laut Haftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sollen Geschädigte nach einem Schaden nicht schlechter gestellt sein als davor. Das bedeutet: Lässt sich der beschädigte Gegenstand nicht reparieren, erhalten Betroffene den Wert ersetzt, den er vor dem Schaden tatsächlich noch hatte.
Vor allem bei elektronischen Gegenständen ist der Wertverlust sehr hoch. Daher kann es unter Umständen sein, dass Geschädigte weniger bekommen, als sie beim Kauf gezahlt haben. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Manche Anbieter legen beispielsweise bestimmte Prozentsätze fest, die je nach Alter vom Neupreis abgezogen werden.
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(Folge 41-2023)