Wochenblatt-Leser Erhard W. in G. fragt: Durch einen Sturm sind auf unserem Hof alte Bäume umgekippt. Ich will es einem befreundeten Landwirt als Brennholz schenken. Er soll die Bäume selbst aufarbeiten. Wer haftet, wenn dabei ein Unfall passiert?
Burkhard Fry, Versicherungsreferent, Landwirtschaftskammer NRW, informiert: Der Landwirt, der die umgestürztem Bäume übernehmen möchte, arbeitet nicht in Ihrem Auftrag als Mitarbeiter des Hofes. Damit wäre Ihre Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auch nicht zuständig.
Sollte der Landwirt beim Zersägen, Spalten und Transport des Holzes einen Arbeitsunfall erleiden, wäre grundsätzlich erst einmal seine Berufsgenossenschaft für ihn zuständig.
Betriebshaftpflichtversicherung
Sie sollten grundsätzlich darauf achten, dass Sie für Ihre Hofstelle, die Forstflächen und verpachteten Flächen eine passende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. € besitzen. Damit sind dann auch beispielsweise Haftungen infolge von Verkehrssicherungspflichten versichert.
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(Folge 29-22)