Wochenblatt-Leserin Veronika E. fragt: Im Jahr 2022 schloss ich eine Versicherung für Wohngebäude ab. Ist es richtig, dass der Vertrag automatisch drei Jahre läuft? Nach einem Jahr wurde die Feuerversicherung mehr als 140 € teurer. Das finde ich viel. Kann ich die Verträge kündigen?
Heiko Taube, Versicherungsberater, WVU, antwortet: Drei Jahre und das Kleingedruckte: Anders als bei einer Kfz-Versicherung, bei der nur Ein-Jahres-Verträge gelten, ist die reguläre Vertragslaufzeit bei Sachversicherungsverträgen wie Hausrat, Gebäude, Inventarversicherung in der Regel drei Jahre. Dafür gibt es dann einen Laufzeitnachlass zwischen 5 und 10 %. Will man auf diesen verzichten, dann kann man auch einen Ein-Jahres-Vertrag abschließen. Zudem gibt es den Versicherungsantrag, in dem die Vertragslaufzeit dokumentiert ist. Unterzeichnet der Versicherte diesen, dann akzeptiert er die Vertragsdauer. Steht in der Police eine andere Vertragslaufzeit als ursprünglich beantragt, dann akzeptiert der Kunde diese durch Zahlung der Prämie oder er muss widersprechen. Es ist davon auszugehen, dass ein gültiger Vertrag bis 2025 geschlossen wurde.
Keine Prämie, kein Versicherungsschutz: Für den Versicherungsschutz ist auch die Prämie zu zahlen. Dies ist die Hauptpflicht des Versicherten.
Hohe Baupreise steigern Prämie
Durch Corona, den ukrainisch-russischen Krieg und andere Wirtschaftsfaktoren haben sich gerade in den vergangenen zwei Jahren die Verbraucherpreise erheblich verteuert (Inflation). Dies wirkt sich auch auf das Baugewerbe aus. Baumaterialien, Handwerkerlöhne und fehlendes Personal tragen dazu bei, dass die Baukosten explodieren. Dies führt dazu, dass Immobilien höher bewertet werden. In der Gleitender-Neuwert-Versicherung haben Sie Anspruch auf Wiederherstellung Ihres Gebäudes nach heutigen Kostengesichtspunkten. Darum sind auch die Prämien gestiegen.
(K)eine Kündigungsmöglichkeit: Durchschnittlich fand eine Preisanpassung in der Zeit von 2022 zu 2023 von etwa 14,7 % statt. Erhöht sich die Prämie durch Anpassung des Faktors, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Passt allerdings der Versicherer zusätzlich dazu noch seinen Prämiensatz an, dann wäre eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit gegeben. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Tipp: Zukünftig Verträge nach Preis und Leistung vergleichen.
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(Folge 34-2023)