Zweimal Steuern bei Flächentausch?
Mit einem Nachbarn haben wir eine Fläche getauscht. Er hat von uns 5000 m2 erhalten, dafür haben wir an anderer Stelle etwa das Gleiche zurückbekommen. Ein Notar hat den Vertrag abgewickelt. Die Einmessung haben wir bereits bezahlt. Müssen wir die Grunderwerbsteuer auch für die Einmessungskosten zahlen?