Zwei Söhne, zwei Höfe, zwei Häuser und die Steuer im Erbfall

Leserfrage: Meine verstorbene Frau und ich haben zwei Höfe bewirtschaftet. Mit welchen Steuerzahllasten ist zu rechnen, wenn wir diese auf unsere beiden Söhne übertragen?

Wochenblatt-Leser Helmut F. fragt: Meine verstorbene Frau und ich haben zwei Höfe bewirtschaftet. Auf einem wohne ich, der andere Betrieb mit Wohnhaus liegt im Nachbarort. Dort in dem Haus wohnt der älteste Sohn. Er bewirtschaftet den landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb. Den Betrieb hat er 1998 gepachtet und soll diesen erben. Der zweite Sohn soll das 1986 auf der Hofstelle gebaute Haus, in dem ich wohne, erhal­ten. Es ist steuerlich im Privat­vermö­gen. Mit welchen Steuerzahllasten ist zu rechnen?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV: Vor der Beantwortung der Frage, mit welchen Steuerzahllasten Sie im Erb- bzw. im Übertragungsfall zu rechnen haben, müssen Sie klären, wer von den Kindern welche Vermögensgegenstände erhält. Danach – im zweiten Schritt – sind die steuerlichen Dinge zu klären.

Offenbar soll der ältere Sohn das von ihm bewohnte Haus erhalten. Es befindet sich im steuerlichen...