Das Schreiben der Sparkasse stellt ein Angebot an Sie dar, den bisherigen Vertrag abzuändern. Dieses Angebot können Sie annehmen oder nicht. Ein Rechtsanspruch der Sparkasse, die bisherigen Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil abzuändern, besteht aber nicht.
Die Annahme des Angebotes bzw. das Akzeptieren der Klausel ist aus Ihrer Sicht auch nicht zu empfehlen, da Sie einseitig durch diese Klausel benachteiligt werden. Im Ergebnis wird der Vertrag bei einer weiteren Zinssenkung für Sie teurer, niemals aber günstiger. Es ist daher kein Grund ersichtlich, warum Sie von sich aus eine für Sie ausschließlich nachteilige Änderung des jetzigen Vertrages akzeptieren sollten. Die Bank würde auch keine Vertragsänderung zu ihren Ungunsten akzeptieren, wenn sich Ihre finanziellen Einkommensverhältnisse verschlechtern.
Das unternehmerische Risiko für die gesunkenen Zinsen muss die Bank tragen und einkalkulieren, da die betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Kreditangebotes der Bank obliegt. Bei stark steigenden Zinsen haben Sie die Mehrkosten zu tragen, ohne dass hier eine Kappungsgrenze besteht und die Banken verbuchen den Profit. Die Umkehrung der Zinsentwicklung ist in diesem Geschäft von der Bank wahrscheinlich nicht vorausgesehen worden, aber eben das Risiko der Bank, wie Ihr Risiko die steigenden Zinsen sind.