Wohngebäude zum Grundvermögen?

Auf unserem Resthof haben wir die Viehhaltung schon lange aufgegeben. 2009 haben wir die Scheune zu einem Wohnhaus umgenutzt. Jetzt will das Finanzamt beide Wohngebäude auf dem Hof dem Grundvermögen zuschlagen, weil wir den Betrieb nicht mehr aktiv führen. Welche steuerlichen Folgen erwarten uns?

Bewertungsrechtlich gehören zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft der Grund und Boden, die Wohn- und Wirtschaftsgebäude, die stehenden Betriebsmittel und ein normaler Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln; als normaler Bestand gilt ein solcher, der zur...