Wiederaufforstung steuerlich wie behandeln?

2015 hatte ich auf einer Fläche Douglasien gepflanzt und mit Wildgatter geschützt. Die Kosten hatte ich in der Steuererklärung als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben angesetzt. Laut Finanzamt handelt es sich bei den Kosten jedoch um aktivierungspflichtige Herstellungskosten. Kann ich als NE-Landwirt, 41 ha Forst, nicht die Pauschale nach § 51 EStDV beanspruchen?

Soweit Forstwirte nicht buchführungspflichtig sind und auch keine Bücher führen und deren forstwirtschaftliche Nutzfläche 50 ha nicht übersteigt, können sie die pauschale Gewinnermittlung nach § 51 EStDV in Anspruch nehmen. Durch die Pauschsätze werden nur laufende Gewinne gemindert; die pauschalen Betriebsausgaben betragen beim Verkauf von eingeschlagenem Holz 55 % der Einnahmen bzw. beim Verkauf auf dem Stamm 20 %.

Mit der Pauschale sind sämtliche Betriebsausgaben, die durch die Holznutzung und...