Der Abschluss eines Dachnutzungsvertrages für die Installation einer Photovoltaikanlage sollte für den Vermieter finanziell interessant sein, da sich der Vermieter für 20 bis 30 Jahre an den Betreiber bindet.
Grundsätzlich hängt die Höhe der Dachmiete von den zu erwartenden Stromerträgen ab. Die Ausrichtung, Größe und Neigung des Daches sind die entscheidenden Faktoren für die Festlegung eines angemessenen Pachtpreises.
Bei guten Voraussetzungen werden in der Praxis zwischen 2 und 5 % des Ertrages der PV-Anlage als Pachtpreis vereinbart.
Wird beispielsweise eine Vergütung von 4 % vereinbart, errechnet sich bei einer Anlage bis 30 kW ein Vergütungssatz von 13,31 €/kW bzw. von 1,90 €/m2/Jahr.
In der Praxis wird jedoch auch ein Betrag unter 1,50 €/m2 bezahlt. Für eine störungsfreie Zusammenarbeit zwischen Verpächter und Pächter einer Dachfläche sind klare vertragliche Regelungen zwingend erforderlich, um das Risiko für beide Seiten überschaubar zu halten.