Wer ermittelt Vermögenswerte?

Mein Neffe soll den Hof mit allem Zubehör erben. Dabei fällt wahrscheinlich Erbschaftsteuer an. Wer ermittelt den Wert für das ehemalige Betriebsleiterwohnhaus und die Wirtschaftsgebäude, die sich im Privatvermögen befinden? Kann der Erbe einen Gutachter einschalten? Akzeptiert das Finanzamt auch Teilzahlungen bei der Erbschaftsteuer?

Der Neffe gehört bei der Erbschaftsteuer in die Steuerklasse II mit einem persönlichen Freibetrag von 20.000 €. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb, also die Flächen, Wirtschaftsgebäude und vorhandenes Inventar, unterliegen der Steuerbefreiung („Verschonung“). Danach wird die Erbschaftsteuer nicht erhoben, wenn – je nach Größe des Betriebes – dieser innerhalb von fünf bzw. sieben Jahren nicht verkauft oder zerschlagen wird.

Das Finanzamt bewertet das ehemalige Betriebsleiterhaus nach dem Sachwertverfahren....