Weichende Erben steuerfrei abfinden

Leserfrage: Wie sollten wir die Abfindung der weichenden Erben regeln, dass keine Steuerzahllasten entstehen?

Wochenblatt-Leserin Elisabeth N. in F. fragt: Wir haben drei Kinder und etwa 15 ha Land zu vererben. Das Land ist verpachtet, der Hof nicht mehr in der Höferolle. Betrieb, zwei Wohnhäuser und ein kleines „Kötterhaus“ sollen an den Sohn gehen. Er führt den Hof nicht weiter und soll deshalb den zwei weichenden Erben je 200  000 € überweisen. Was ist zu beachten, damit die Erben keine Steuern zahlen müssen?

Steuerberater Arno Ruffer, WLV, kann informieren: Übertragen Sie den verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb im Ganzen auf Ihren Sohn, so ist ­dieser Vorgang einkommensteuerneutral, wenn der Sohn die Verpachtung der Flächen bzw. die Vermietung des...