Wochenblatt-Leser Antonius H. in S. fragt: Meine Frau und ich gehen beide arbeiten, Steuerklassen 3 und 5, und zahlen beide entsprechend Lohnsteuer. Zusätzlich zahlen wir mehrmals im Jahr Vorauszahlungen und nach dem Einkommensteuerbescheid noch mal eine Nachzahlung, zusammen rund 2100 €. Kann die Lohnsteuer nicht sofort richtig errechnet werden? Macht hier jemand einen Fehler?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, und Dr. Johanna Garbert, Redaktion, nehmen Stellung: Auch wenn Sie keine land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte haben, müssen Sie als Arbeitnehmer bei der Steuerklassenwahl 3 und 5 mit Steuernachzahlungen rechnen. Denn: Wählen Paare nach der Hochzeit die Steuerklassenkombination 3/5, sparen sie dadurch keine Steuern, sondern „sparen“ nur bei der monatlichen Vorauszahlung über die abgeführte Lohnsteuer. Wählt der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse 3, werden alle Steuerfreibeträge des Paares auf diesen übertragen statt gleichmäßig auf beide.
Steuerklasse 3/5
Die Steuerfreibeträge umfassen den Grundfreibetrag (2022 lag der bei der doppelten Summe von 10 347 €) und den Kinderfreibetrag. Der steuerliche „Kinderfreibetrag“ setzt sich zusammen aus dem Kinderfreibetrag (2022: 5620 €) und dem Bedarfsfreibetrag (2022: 2928 €). Dazu kommen Werbungskostenpauschale (2 x 1200 €) und die Pauschale für Sonderausgaben (72 €).
Dadurch wird ein relativ geringer Anteil dieses Gehaltes besteuert, während beim anderen Partner in Steuerklasse 5 jeder Cent des Gehalts versteuert wird, da darauf keine Freibeträge angerechnet werden. Macht das eine Gehalt mindestens 60 % des Haushaltsnettoeinkommens aus, ergibt sich durch die Kombination 3/5 in der Regel insgesamt ein höheres Nettoeinkommen am Ende jedes Monats als in der Kombination 4/4.
Jahressteuerschuld bleibt
Da sich aber nur diese monatlich vom Arbeitgeber veranlassten Vorauszahlungen, nicht aber die Jahressteuerschuld verändert, ergeben sich recht häufig Steuernachzahlungen. Das Finanzamt gewährt Ihnen damit also sozusagen die Steuererstattung bereits monatlich durch geringe Lohnsteuerabzüge, die Sie ansonsten in der Kombi 4/4 nach der Steuererklärung bekämen. Beträgt der Arbeitslohn des Partners mit Steuerklasse 3 tatsächlich 60 % des Gesamtlohns, hat der Arbeitgeber monatlich genau die korrekte Lohnsteuer abgeführt: Liegt der Anteil höher, kommt es zu Nachzahlungen. Liegt er niedriger, erhält das Paar eine Erstattung über die Steuererklärung.
Vorauszahlungen ergeben sich wiederum auf Basis der Nachzahlung nach der vorangegangenen Steuererklärung. Neben dem Einkommensteuerbescheid ergeht dann in der Regel zeitgleich ein Vorauszahlungsbescheid.
Vorauszahlung basiert auf vorjähriger Einkommensteuer
Vermutlich ist es bei Ihnen so, dass das Gehalt mit Steuerklasse 3 mehr als 60 % des Gesamtgehalts ausmacht und dieser Anteil im letzten nochmals höher war als im vorletzten Jahr. Das würde erklären, weswegen Sie schon nach der vorletzten Steuererklärung nachzahlen mussten, woraufhin sich auf Basis dieser Nachzahlung Vorauszahlungen ergeben haben, die allerdings nicht ausgereicht haben, weswegen es dann zu einer weiteren Nachzahlung nach der letzten Steuererklärung gekommen ist.
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(Folge 11-2024)