Vorab-Besteuerung wieder da?

Leserfrage: Ich habe gelesen, dass ab 2024 die Vorab-Besteuerung für meine Kapitalerträge wieder eingeführt worden sei. Was bedeutet das für mich und was muss ich tun?

Wochenblatt-Leserin Andrea L. fragt: Ich habe gelesen, dass ab 2024 die Vorab-Besteuerung für meine Kapitalerträge wieder eingeführt worden sei. Was bedeutet das für mich und was muss ich tun?

Prof. Dr. Hartmut Walz, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, antwortet: Die Vorab-Besteuerung von Kapitalerträgen besteht bereits ununterbrochen seit dem Jahr 2018. Hintergrund ist das Investmentsteuergesetz. Da sich die Höhe der sogenannten Vorabpauschale nach dem Zinsniveau richtet, fielen in der Phase der Null- und Negativzinsen keine Vorab-Steuern an, obwohl die gesetzliche Regelung sich nicht geändert hat. Aufgrund der Zinssteigerungen im Jahr 2023 wird die pauschale Vorab-Besteuerung im Jahr 2024 wieder wirksam.

Es könnte Ihnen also im Januar 2024 passieren, dass Ihnen eine Steuerzahlung belastet wird, ohne dass Ihnen zuvor ein Kapitalertrag zugeflossen ist. Jedoch sind Sie hiervon nur betroffen, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

  • Erstens muss sich das Anlageprodukt (etwa ein...