Volle Hundesteuer?

Ich streite mit der Gemeinde wegen der Hundesteuer. Wir wohnen im Außenbereich in einer Ansammlung von sechs Häusern. Das nächste Wohnhaus liegt 100 m entfernt, der nächste Ort 3 km. Der Mitarbeiter der Gemeinde meint, bei uns liege kein ländliches Anwesen vor. Können wir wenigstens beantragen, dass wir die ermäßigte Hundesteuer zahlen?

Das Halten von Hunden in Ihrer Gemeinde zu privaten Zwecken ist steuerpflichtig. Im Bürgerbüro und in der Fachabteilung Steuern und Abgaben erhalten Sie die nötigen Formulare, so auch den Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer.
Eine...