Wir gehen davon aus, dass Sie die 25 ha Acker zu keinem Zeitpunkt selbst bewirtschaftet hatten und auch nicht in Ihrer Bilanz als Betriebsvermögen ausgewiesen oder durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet haben. Damit handelt es sich um steuerliches Privatvermögen. Diese Flächen können Sie – aus steuerlicher Sicht – unter Umständen gleichmäßig auf Ihre Kinder verteilen, ohne dass es zu einer Steuerbelastung kommt.
Die 15 ha Weide und Ackerland, die Sie bis zum Renteneintritt 2018 selbst bewirtschaftet hatten, bilden zusammen mit der Scheune und den Unterständen steuerliches Betriebsvermögen eines (ruhenden) landwirtschaftlichen Betriebes. Wird dieser Betrieb im Rahmen einer geschlossenen Hofübergabe an eines der Kinder zu Alleineigentum übertragen, entstehen keine Steuerzahllasten.
(Folge 11-2021)